Zur „klassischen Steuerberatung“ gehören mehrere Bereiche:
Lohn- und Finanzbuchhaltungen müssen regelmäßig bis zu den jeweiligen Terminen erstellt werden.
Darauf aufbauend wird jährlich der Jahresabschluss zusammen mit den Steuererklärungen angefertigt unter Berücksichtigung der individuellen Zielsetzungen des Mandanten.
Die Rechte der Mandanten müssen gegenüber der Finanzverwaltung in vielen Fällen auch durchgesetzt werden. Beispiele hierfür sind Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Klagen vor dem Finanzgericht.
Im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung werden die zukünftigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungsmöglichkeiten betrachtet, um den optimalen Weg einschlagen zu können.