Steuerberatung

Rechtsdurchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung

Steuerberatung

Rechtsdurchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung

Wir überprüfen Ihre Steuerbescheide nicht nur hinsichtlich möglicher Abweichungen gegenüber den eingereichten Steuererklärungen. Auch bei erklärungsgemäßen Steuerfestsetzungen kann ein Rechtsbehelf erforderlich sein: In vielen Gerichtsverfahren wird die Anwendbarkeit von Gesetzen und Verwaltungsanweisungen in Frage gestellt. Falls diese noch zu klärenden Rechtsfragen auch für Sie relevant sind, erheben wir vorsorglich Einspruch, um bei einem positiven Ausgang des jeweiligen Gerichtsverfahrens eine entsprechende Änderung Ihres Steuerbescheides erreichen zu können.

Möglicherweise beharrt das Finanzamt auf seiner Auffassung, so dass Ihr Recht gerichtlich durchgesetzt werden muss. Wir führen den Finanzgerichtsprozess einschließlich der Abwicklung sämtlicher Korrespondenz und Verhandlungen für Sie.

Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts begleiten wir Sie. Der Prüfer erledigt seine Arbeiten weitest möglich in unserer Kanzlei, hier sind die erforderlichen Belege in einem separaten Raum für ihn vorbereitet. So werden Sie in Ihrem Tagesgeschäft möglichst nicht gestört. In einer abschließenden Besprechung mit dem Prüfer in unserer Kanzlei verhandeln wir für Sie über dessen Feststellungen. Natürlich können Sie an dieser Schlussbesprechung gerne teilnehmen – Sie müssen aber nicht.

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