Steuerberatung

Jahresabschluss und Steuererklärung

Steuerberatung

Jahresabschluss und Steuererklärung

Abhängig von der Unternehmensgröße und -rechtsform ist jährlich eine Gewinnermittlung in Form eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, eventuell mit Anhang und Lagebericht) oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen.

Auf der Grundlage der Finanzbuchführung fertigen wir die Gewinnermittlung entsprechend den handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben für Sie an. Der Jahresabschluss wird in einem Bericht erläutert. Die Zahlen werden analysiert und zusammen mit Ihnen besprochen. Auf Wunsch können auch zusätzliche Erläuterungen für die Kreditinstitute in den Bericht aufgenommen werden, um deren Informationsbedürfnis besonders entgegenzukommen.

Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden. Abhängig von der Größe des Unternehmens brauchen hierbei nicht alle Informationen offen gelegt zu werden. Wir erstellen für Sie deshalb grundsätzlich den „verkürzten“ Jahresabschluss unter Ausschöpfung aller vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlrechte, um möglichst wenige Informationen über Ihr Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir kümmern uns auch um die fristgerechte Übermittlung dieses Jahresabschlusses an den elektronischen Bundesanzeiger.

Für Landwirte erstellen wir zur Erfüllung der „Auflagebuchführung“ zusätzlich den Jahresabschluss nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Parallel zur Erstellung der Gewinnermittlung bearbeiten wir die erforderlichen Steuererklärungen. So können die vom Gesetzgeber eingeräumten Bilanzierungswahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aller damit verbundenen Konsequenzen in Absprache mit Ihnen optimal ausgeschöpft werden.

Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen fragen wir Sie nach allen relevanten Sachverhalten, sodass alle Abzugsmöglichkeiten ausgeschöpft werden können.

Nach Fertigstellung wird die Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen durchgesehen und besprochen. Nach Ihrer Unterschrift leiten wir die Steuererklärung zusammen mit den einzureichenden Belegen für Sie an das Finanzamt weiter. Sie nehmen Ihre Unterlagen zu sich, zusammen mit einer Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie einer Zusammenstellung der zu erwartenden Steuerzahlungen bzw. Steuererstattungen.

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